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JanßenAndreas Janßen LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
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Ein immer wieder aktuelles Thema: Die Patientenverfügung

Vorsorgerecht - 04.04.2018

Mit einer (schriftlichen) Patientenverfügung kann jede volljährige Person vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen bzw. welche Handlungen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass der eigene Wille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation von der Person nicht mehr geäußert werden bzw. wenn diese ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann.

Im Grundsatz bedarf jede medizinische Behandlung oder auch der Abbruch medizinischer Maßnahmen der Einwilligung des Patienten. Die Frage der Verbindlichkeit stellt sich also dann, wenn der Patient sich selbst nicht äußern kann oder nicht mehr einwilligungsfähig ist.

Die Patientenverfügung ist für einen Betreuer oder einen Bevollmächtigten verbindlich. Er muss dem in der Patientenverfügung geäußerten Willen Ausdruck und Geltung verschaffen. Sie ist auch für den Arzt maßgeblich, der gemeinsam mit dem Betreuer oder Bevollmächtigten prüfen muss, welche Maßnahmen angezeigt und zu treffen sind. Dabei müssen Patientenverfügungen immer hinreichend konkret bzw. bestimmt sein. Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass eine Patientenverfügung nur dann eine Bindungswirkung entfalten könne, wenn der Aussteller seinen Willen darin eindeutig zum Ausdruck bringt. Dies soll voraussetzen, dass konkret festgelegt wird, was der Betroffene in einer bestimmten Behandlungs- und Lebenssituation will und was nicht. Nur allgemein gehaltene Anweisungen sollen nach der Auffassung der Richter danach regelmäßig nicht ausreichend sein.

In der Praxis dürfte dies vielfach dazu führen, dass viele Patientenverfügungen diesen höchstrichterlichen Anforderungen nicht genügen und neu gestaltet werden müssen.

Es gibt eine Vielzahl von Formularen und / oder Textbausteinen, die z.B. Hilfsorganisationen zur Verfügung stellen oder im Internet zu finden sind. Gern sind wir auch bei der Erstellung einer individuellen Patientenverfügung behilflich.