News

ThieleGabriele Thiele
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-516
Telefax: +49 (0) 531 28 20-15516
thiele@appelhagen.de

Ein Jahr gezahlt und noch kein Ende ...

Familienrecht - 05.07.2017

Kommt es zu einer Trennung der Eheleute, kann der finanziell schlechter gestellte Ehegatte häufig Trennungsunterhalt verlangen. Immer wieder kommt der Gedanke auf, dieser Trennungsunterhalt werde nur für die Dauer des ersten Trennungsjahres geschuldet. Das ist nicht richtig.

Der Trennungsunterhalt kann grundsätzlich bis zur rechtskräftigen Ehescheidung gefordert werden. Gegebenenfalls ist im Anschluss nachehelicher Unterhalt zu zahlen.

Für beide Arten von Unterhalt gilt, dass er nur nach entsprechender Aufforderung zu zahlen ist. Ist dies nicht geschehen, kommt nur für die Zukunft eine etwaige Durchsetzung der Ansprüche in Betracht. Der Unterhaltsberechtigte muss daher für eine formale Geltendmachung des Unterhalts Sorge tragen, da sonst die Möglichkeit der Forderung für zurückliegende Zeiträume verwehrt ist.