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KlieSebastian Klie
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Eine fehlende (Brandschutz-) Dokumentation stellt einen Mangel dar!

Baurecht - 02.10.2025

Eine kleine, unauffällige Lücke in der Dokumentation kann plötzlich zu einem erheblichen (juristischen) Problem werden. So auch im Fall eines Einkaufszentrums, dessen Trockenbauleistungen wegen einer unzureichenden Dokumentation der brandschutzrelevanten Maßnahmen einen Mangel aufwies …

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Errichtung eines Einkaufzentrums. Der Generalunternehmervertrag und das Brandschutzkonzept regeln, dass in den Verkaufsräumen eine Decke aus Gipskarton-Feuerschutzplatten eingebaut werden soll. Diese Konstruktion dient dem Zweck, eine Brandweiterleitung zwischen den einzelnen Geschäften zu verhindern.

Der Auftragnehmer beauftragte einen Subunternehmer mit der Ausführung der Decke aus Gipskarton-Feuerschutzplatten. Es kommt, wie es kommen musste: Der Subunternehmer führt die Decke entgegen der vertraglichen Vereinbarungen aus Holzspanplatten aus, die lediglich mit Mineralwolle verkleidet sind. Hinzu kommt, dass der Subunternehmer für diese Ausführung keine Prüfzeugnisse vorlegen kann. Daraufhin nimmt der Auftraggeber den Auftragnehmer wegen Mängeln in Anspruch.

Es gehört zum baurechtlichen „Einmaleins“, dass eine Abweichung von den vertraglichen Vereinbarungen einen Mangel darstellt. Das OLG Naumburg (Urteil vom 07.06.2023, Az.: 2 U 24/22; BGH, Beschluss vom 21.05.2025 - VII ZR 142/23 Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen), welches über diesen Fall zu entscheiden hatte, stellte jedoch auch fest, dass allein die fehlende Dokumentation bzw. Dokumentationslücken den Betrieb und die Nutzung des Einkaufszentrums gefährden können und deshalb einen isolierten Mangel darstellen.

Fazit: Die Dokumentation von brandschutzrelevanten Baumaßnahmen erfordert eine übereinstimmende Darstellung der ausgeführten Maßnahmen und die Vorlage von entsprechenden Prüfzeugnissen für die verwendeten Materialien. Fehlt diese Dokumentation, kann unabhängig von der Funktionalität der eigentlichen Baumaßnahme ein Mangel vorliegen. Achten Sie deshalb stets darauf, dass Sie zusätzlich zu Ihren Leistungen auch die Dokumentation im Blick behalten.