Thomas Keller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Familienrecht
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Während der Ehe werden oft Darlehen zur Finanzierung gemeinsamer Wünsche und Projekte – Haus, Auto, Boot – abgeschlossen. Unabhängig vom ehelichen Güterstand, Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft, haben Eheleute während der Ehe getrennte Vermögen. Eine Art Sippenhaft für Kreditverbindlichkeiten gibt es nicht. Der Ehegatte haftet nur dann gegenüber der Bank für Kreditverbindlichkeiten, wenn er selbst den Darlehensvertrag (mit) unterzeichnet hat. Die vielfach geäußerte Sorge, ob man für Schulden des Ehegatten mithafte, ist in der Regel unbegründet. Eine Haftung gegenüber der Bank kann sich nur dann ergeben, wenn man selbst durch Unterschrift Vertragspartner der Bank geworden ist.