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MackDr. Martin Mack
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Einmann-GmbH: Verdeckte Gewinnausschüttung wegen fehlender Protokollierung?

News - 06.06.1995

Über Rechtsgeschäfte zwischen GmbH und Alleingesellschafter muß unmittelbar nach ihrer Vornahme eine Niederschrift gefertigt werden. Dies gilt auch, wenn der Alleingesellschafter nicht Alleingeschäftsführer ist (§ 35 Abs. 4 GmbHG).

 

Das Fehlen der Niederschrift führt nicht zur zivilrechtlichen Unwirksamkeit der Rechtsgeschäfte. Es stellt sich aber die Frage, ob allein wegen einer fehlenden Niederschrift steuerrechtlich eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) angenommen werden kann.

 

Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und herrschendem Gesellschafter müssen zur Vermeidung einer vGA klar sein, im voraus abgeschlossen und entsprechend der klaren Vereinbarung durchgeführt werden (A 31 Abs. 5 KStR).

 

Kann der Alleingesellschafter in anderer Weise den Nachweis führen, daß entsprechend diesen Vorgaben verfahren wurde, führt das Fehlen der Niederschrift nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (Erlaß Finanzmi-nister Hessen vom 15.04.1994, AZ: S 2742 A- 30 - II B 30).