Roberta Staats
Rechtsanwältin
Mediatorin (DAA)
Fachanwältin für
Arbeitsrecht
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Der Arbeitnehmer hat das Recht, in seine Personalakte Einsicht zu nehmen und hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 12.07.2016 (Az.: 9 AZR 791/14) entschieden, dass kein Anspruch auf Einsichtnahme unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts besteht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erlaubt, Kopien von den Schriftstücken zu fertigen.