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WeidigRené Weidig
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Entlastung für Vermieter: Mieter müssen eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung beweisen

News - 06.08.2005

Das geltende Wohnungsmietrecht gewährt dem Mieter nach Abschluss eines Mietvertrages nahezu „lebenslangen“ Kündigungsschutz, wenn nicht der Vermieter oder seine nahen Angehörigen aufgrund veränderter Lebensumstände die vermietete Wohnung selbst benötigen (Eigenbedarfskündigung). Die rechtlichen und formalen Anforderungen sind hoch. Der Kündigungsgrund muss bis zum Auszug des Mieters fortbestehen. Den Auszug können Mieter durch Beantragung von Räumungsfristen mehrere Monate verzögern.

Was passiert, wenn der Vermieter aufgrund der Zeitdauer des Prozesses seine Einzugspläne aufgibt und den Mieter nicht informiert? Hat der Mieter Schadensersatzansprüche? Die bisherige Rechtsprechung war uneinheitlich. Der Bundesgerichtshof hat end-lich Rechtssicherheit geschaffen. Der Vermieter muss lediglich nachvollziehbar begründen, weshalb er seine Pläne aufgegeben hat, der Mieter beweisen, dass der Vermieter ihn über das Vorliegen eines Kündigungsgrundes getäuscht hat (Urteil v. 18.05.2005 - VIII ZR 368/03).