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Entschädigungsrecht der neuen Bundesländer – Neue Hoffnung für Alteigentümer

News - 01.10.2001

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 19.10.2000 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 1 Abs. 3 des Entschädigungsgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach der vom Bundesverwaltungsgericht beanstandeten Vorschrift haben Alteigentümer und deren Erben, deren Mietwohngrundstücke in der DDR durch Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung in Volkseigentum überführt wurden, keinen Anspruch auf Entschädigung. In diesem Entschädigungsausschluss sieht das Bundesverwaltungsgericht einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 GG. Sobald das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, werden wir erneut berichten.