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Erbschaftsteuer in derzeitiger Ausgestaltung verfassungswidrig

News - 03.07.2007

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07.11.2006 (Az. 1 BvL 10/02) entschieden, dass die Erbschaftsteuer in der derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist. Die durch § 19 Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie an Werte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt. Durch diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird der Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu der Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar. Sprechen Sie Ihre rechtlichen und steuerlichen Berater an!