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Erbschaftsteuer und Betriebsvermögen: Die letzte Frist

Steuerrecht - 04.03.2015

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.12.2014 entschieden, dass die Vergünstigungen für Betriebsvermögen bei Schenkung und Erbschaft nach §§ 13 a ff . ErbStG in der jetzigen Form nicht verfassungsgemäß sind. Nach geltendem Recht sind bei Beachtung aller Voraussetzungen faktisch schenkungsteuerfreie Betriebsübergänge möglich, auch bei extrem großem Vermögen.

Das Bundesverfassungsgericht führt aus, dass mittlere und kleinere Unternehmen nach wie vor begünstigt sein sollen und fordert den Gesetzgeber bis zum 30.06.2016 zur Nachbesserung auf. Die Experten gehen davon aus, dass sich die Steuersituation verschlechtern wird. Da das geltende Recht nicht rückwirkend für nichtig erklärt wurde, bleibt also noch Zeit für eine Übertragung unter Lebenden.

Allerdings sollte die Sache nicht auf die lange Bank geschoben werden. Bis zur Unterschrift unter die Verträge dauert es zuweilen ein Jahr, insbesondere wenn zur steuerlichen Absicherung verbindliche Auskünfte von der Finanzverwaltung eingeholt werden müssen. Nicht selten sind vor der Übertragung Umstrukturierungen notwendig, um die Steuervergünstigungen voll auszuschöpfen. Die Beteiligung Minderjähriger ist ebenfalls zeitkritisch, weil oft Ergänzungspfleger zu bestellen und zusätzlich familiengerichtliche Genehmigungen einzuholen sind.