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UllrichDr. Steffen Ullrich
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Erhöhung der sozialversicherungsrechtlichen Arbeitgeberpauschalen bei gewerblichen „Mini-Jobs“

News - 08.09.2006

Die pauschalen Abgaben des Arbeitgebers für 400-Euro-Arbeitsverhältnisse erhöhen sich bei gewerblichen Mini-Jobs für Arbeitslöhne ab Juli 2006 um insgesamt 5 v. H. auf 30 v. H.. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

• Krankenversicherung 13 v. H. (bisher 11 v. H.)

• Rentenversicherung: 15 v. H. (bisher 12 v. H.)

• Pauschalsteuer: 2 v. H. (unverändert)

Für die Mini-Jobs in Haushalten bleibt es wie bisher bei einem Pauschalsatz von 12 % (je 5 % für Renten- und Krankenversicherung sowie 2 % pauschale Lohnsteuer).