Dr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Medizinrecht
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Die pauschalen Abgaben des Arbeitgebers für 400-Euro-Arbeitsverhältnisse erhöhen sich bei gewerblichen Mini-Jobs für Arbeitslöhne ab Juli 2006 um insgesamt 5 v. H. auf 30 v. H.. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
• Krankenversicherung 13 v. H. (bisher 11 v. H.)
• Rentenversicherung: 15 v. H. (bisher 12 v. H.)
• Pauschalsteuer: 2 v. H. (unverändert)
Für die Mini-Jobs in Haushalten bleibt es wie bisher bei einem Pauschalsatz von 12 % (je 5 % für Renten- und Krankenversicherung sowie 2 % pauschale Lohnsteuer).