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Erleichterte Privatisierung von Regiebetrieben/Eigenbetrieben nach neuem Umwandlungsrecht

News - 02.07.1996

Gemeinden, die ihren Regiebetrieb oder Eigenbetrieb zum Zwecke der Rationalisierung und Kostenersparnis privatisieren wollen, bietet das am 01.01.1995 in Kraft getretene neue Umwandlungsrecht erleichterte Ausgliederungsmöglichkeiten.

 

Wie im alten Recht besteht die Möglichkeit der Ausgliederung zur Neugründung, d.h. im Zuge der Ausgliederung wird eine neue Kapitalgesellschaft als Eigengesellschaft der Gemeinde gegründet. Möglich ist jetzt aber auch eine sogenannte Ausgliederung zur Aufnahme, bei der die Gemeinde ihren Regiebetrieb/Eigenbetrieb in eine bereits bestehende GmbH oder Aktiengesellschaft überführt.

 

Hierdurch wird insbesondere die Privatisierung zur Einbindung privatwirtschaftlicher Fachkompetenz (Public Private Partnership) erleichtert. So kann beispielsweise eine private GmbH den Abwasserregiebetrieb der Gemeinde gegen Abtretung von Geschäftsanteilen übernehmen und die Abwasserbeseitigung für die Gemeinde privatwirtschaftlich erfüllen. Auch für die Einbindung von Regiebetrieben/Eigenbetrieben in eine bestehende Stadtwerke GmbH bietet sich das neue Umwandlungsrecht an. In jedem Fall empfiehlt sich eine begleitende anwaltliche Beratung.