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UllrichDr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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Erweiterter Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) ab 01.07.2007

News - 07.04.2007

Die zum 01.04.2007 beschlossene Gesundheitsreform ändert das private Krankenversicherungsrecht mit Beginn zum 01.07.2007 grundlegend. Bisher konnten sich nur Beamte, Selbstständige und abhängig Beschäftigte mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (derzeit 3.975,00 €/Monat) privat krankenversichern.

 

Ab dem 01.07.2007 haben die meisten bisher nicht krankenversicherten Personen, die dem System der PKV zuzuordnen sind, die Möglichkeit, sich in dem PKV-Standard-Tarif zu versichern. Hierdurch erhalten Menschen mit Vorerkrankungen eine Chance, sich ohne Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse privat zu versichern.

Ab dem 01.01.2009 werden die privaten Krankenversicherer verpflichtet, einen Basistarif vorzuhalten, der sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Der Basistarif wird allen Neu-PKV-Versicherten, Personen ohne Versicherungsschutz und freiwillig GKV-Versicherten offen stehen. Die freiwillig GKV-Versicherten müssen von ihrem Recht bis zum 30.06.2009 Gebrauch machen.