Dr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Verwaltungsrecht
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Das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 a BauGB ist eines der besten Planungsinstrumente, die der Gesetzgeber in den letzten Jahren für kleinere Baugebiete mit dem Ziel der Nachverdichtung und Nachnutzung brachliegender Flächen geschaffen hat. Leider hat die Rechtsprechung zwischenzeitlich entschieden, dass das vereinfachte Verfahren nicht für die Einbeziehung von unbebauten Flächen am Ortsrand gilt. Dies will der Gesetzgeber nun mit einer zeitlich beschränkten Regelung in einem neuen § 13 b BauGB ermöglichen. Die Vereinbarkeit mit dem Europarecht ist zweifelhaft, zumal bereits die bestehende Regelung deshalb angegriffen wurde.
Wir empfehlen den Gemeinden, von diesem Instrument keinen Gebrauch zu machen.