Jens Stanger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
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Am 17.12.2015 haben sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat auf einen Kompromiss bezüglich der neuen EU-Datenschutzvorschriften geeinigt. Die EU Datenschutz-Grundverordnung kommt.
Als EU-Verordnung gelten die Datenschutzvorschiften in den jeweiligen EU-Staaten direkt und vorrangig vor nationalem Recht (damit auch vor dem Bundesdatenschutzgesetz).
Wesentliche Regelungsinhalte:
Die Regelungen sollen ab 2018 gelten.