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EichhornDr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Falsche Genehmigung für Windenergieanlagen

News - 11.03.2004

Für bis zu zwei Windenergieanlagen ist eine Baugenehmigung, ab drei Windenergieanlagen demgegenüber eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30.06.2004 (4 C 9/03) entschieden, dass es für die Zahl der Anlagen ausschließlich auf den räumlichen Zusammenhang und nicht auf die Person des Betreibers ankomme. Danach können auch benachbarte Anlagen unterschiedlicher Betreiber eine nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtige Windfarm darstellen. Die bisherige Genehmigungspraxis der Behörden war anders.

Bereits erteilte Baugenehmigungen sind rechtswidrig, der Betrieb der Anlagen ohne die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist formell illegal. Es drohen Stilllegung und Strafverfolgung wegen ungenehmigten Anlagenbetriebes.