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ThieleGabriele Thiele
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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Familienrecht – Dreiteilung beim nachehelichen Unterhalt verfassungswidrig

News - 03.09.2011

Seit der Unterhaltsreform (01.01.2008) waren auch nach Ehescheidung hinzutretende weitere Unterhaltspflichten gegenüber neuen Partnern und Ehegatten bei der Berechnung des Unterhalts des geschiedenen Ehegatten von Bedeutung. Dazu hatte die Rechtsprechung eine sogenannte Dreiteilungsmethode entwickelt, bei der auch Einkünfte des neuen Partners bzw. Ehegatten in die Berechnung einbezogen wurden. Dies führte zu komplizierten – und im Detail durchaus noch streitigen – Berechnungen. Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 25.01.2011, Az.: 1 BvR 918/10) hat nun klargestellt, dass es diese Methode für verfassungswidrig hält.

Damit ist allerdings noch nicht im Detail geklärt, wie künftig zu rechnen ist. All diejenigen, deren Unterhaltsberechnung ab dem 01.01.2008 nach der sog. Dreiteilungsmethode ermittelt wurde, sollten sich aber anwaltlichen Rat einholen. Dies um abzuklären, inwieweit sich für sie wesentliche Veränderungen ergeben können.