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KellerThomas Keller
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Familienrecht – Gut versicherte Weihnachtspost

News - 12.07.2011

Die Mitarbeiterin des Weihnachtspostamtes in Himmelpfort fährt Jahr für Jahr tausende Briefe mit ihrem Pkw durch die winterlich verschneiten Landschaften. Der Pkw war auf den Ehemann zugelassen und haftpflichtversichert. Nach der Trennung von ihrem Ehemann verlangt sie, den durch unfallfreies Fahren entstandenen Schadensfreiheitsrabatt auf sie zu übertragen.

Das OLG Hamm (Beschluss vom 13.04.2011, Az.: II-8 WF 105/11) hat entschieden, dass ein Anspruch auf Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes dann besteht, wenn der Ehegatte während des Zusammenlebens das Fahrzeug ausschließlich allein benutzt hat und damit der Schadensfreiheitsrabatt von diesem allein „erfahren“ wurde. Der Antragsteller muss den Nachweis führen, dass das Fahrzeug ausschließlich allein genutzt wurde. Das ist praktisch nur mit einem Fahrtenbuch möglich.

Dieser Nachweis ist in dem entschiedenen Fall nicht gelungen. Die Weihnachtspost wird in den kommenden Jahren weiterhin pünktlich ausgeliefert. Die Mitarbeiterin des Weihnachtspostamtes muss aber noch mehr Überstunden leisten, um die Versicherungsprämien aufzubringen.