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KellerThomas Keller
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Familienrecht: Rechtsanspruch auf Kita-Platz – Eltern können auf Tagesmutter verwiesen werden

News - 09.01.2013

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Stadt Köln auf Antrag der Eltern verpflichtet, einem unter drei Jahre alten Kind einen Platz in einer Kindertagesstätte in räumlicher Nähe zur Wohnung der Eltern zuzuweisen.

 

Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster (Urteil vom 14.08.2013, Az.: 12 B 793/13) mit der Begründung aufgehoben, dass Eltern eines unter drei Jahre alten Kindes auf die Inanspruchnahme einer Tagesmutter verwiesen werden können. Hintergrund ist der ab dem 01.08.2013 bestehende Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr auf einen Betreuungsplatz. Nach Auffassung des OVG können Eltern eines unter drei Jahre alten Kindes grundsätzlich zwischen gleichen Betreuungsangeboten in einer Kindertagesstätte und bei einer Tagesmutter wählen. Einem Wunsch der Eltern müsse allerdings nicht entsprochen werden, wenn in der Wunsch-Kita kein Platz mehr vorhanden sei. Eine Aufstockung der Betreuungsplätze könne nicht verlangt werden. In diesem Fall sei der Verweis auf einen Platz bei einer Tagesmutter ausreichend.

 

Für Eltern ergibt sich durch eine Betreuung der Kleinen durch Dritte die Möglichkeit, eine eigene Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder aufzustocken. Bei bestehenden Ansprüchen auf Ehegattenunterhalt kann eine Erhöhung der Einkünfte des Unterhaltsberechtigten zu Veränderungen führen. Generell gilt, dass der Unterhaltsberechtigte bis zum 3. Geburtstag des Kindes nicht verpflichtet ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wird diese dennoch ausgeübt, ist ein erzieltes Einkommen aus dieser überobligatorischen Tätigkeit teilweise auf einen bestehenden Anspruch auf Ehegattenunterhalt anzurechnen.