News

OttDr. Hendrik Ott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-446
Telefax: +49 (0) 531 28 20-425
ott@appelhagen.de

Fernabsatzgesetz in Kraft

News - 11.08.2000

Am 30.06.2000 ist das Fernabsatzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz gilt für alle Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien (Angebot im Internet, per eMail, Telefonanruf oder in einem Katalog). Das Gesetz legt dem Unternehmer bereits bei der Geschäftsanbahnung eine Reihe von Informationspflichten auf. Für den Verbraucher müssen u. a. die Identität des Anbieters, der Endpreis, die Garantiebedingungen, die Liefer- und Versandkosten sowie das Bestehen eines Widerrufs- und Rückgaberechts eindeutig erkennbar sein.

 

Das Fernabsatzgesetz eröffnet dem Verbraucher die Möglichkeit, jeden Fernabsatzvertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nicht nachgekommen, hat der Verbraucher sogar ein viermonatiges Widerrufsrecht.

 

Unternehmer werden sich auf das neue, sehr verbraucherfreundliche Gesetz einstellen müssen. Kataloge und Web-Seiten müssen häufig neu konzipiert werden. Anbietern wird empfohlen, qualifizierten Rechtsrat einzuholen. Andernfalls ist nicht nur der Bestand von Verträgen in Gefahr, sondern es drohen auch Abmahnungen der Wettbewerber.