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Fortentwicklung der Altersteilzeit

News - 07.05.2000

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit beschlossen. Mit der Änderung soll das Altersteilzeitgesetz beschäftigungswirksamer werden. Die Geltungsdauer wurde bis zum 31.12.2009 verlängert. Die Förderhöchstdauer wird um ein Jahr auf sechs Jahre erhöht. Allerdings wird auch die Mindestnachbesetzungsdauer verlängert. Aufstockungsleistungen von der Bundesanstalt für Arbeit gibt es nur dann, wenn der vom Arbeitnehmer in Altersteilzeit freigemachte Arbeitsplatz für mindestens vier Jahre (bisher drei Jahre) wieder besetzt war.