Dr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Verwaltungsrecht
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Eine praktisch wichtige Grundsatzentscheidung haben wir vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht erstritten. Danach sind gebäudetechnische Anlagen auch in Tiefgaragen zulässig. Vorliegend ging es um den Wärmetauscher einer Kühlanlage. Das Bauamt und das Verwaltungsgericht Hannover hatten alle Nutzungen, die nichts mit dem Abstellen von Kraftfahrzeugen zu tun haben, aufgrund einer Brandgefahr in Tiefgaragen als unzulässig angesehen. Das Oberverwaltungsgericht hat auf unsere Berufung jedoch entschieden, dass die Explosionsgefahr derartiger Anlagen sehr gering sei. Ferner würden die in technischen Anlagen zwangsläufig enthaltenen brennbaren Bauteile wie Schalter oder Kabel nicht unter das Verbot des Einbaus brennbarer Baustoffe in Tiefgaragen fallen, weil dann auch Steuerungselemente und Motoren von Rolltoren oder Entlüftungsanlagen unzulässig wären. Die Entscheidung ist eine erfreuliche Klarstellung.
Nds. OVG, Urteil vom 04.05.2023, 1 LB 12/21