Rasende „Kleinlaster“ auf der Überholspur mit Tempo 180 sind keine Seltenheit. Unfälle mit ihrer Beteiligung häufen sich drastisch. Dürfen die das überhaupt? Die Hersteller haben diese Fahrzeuge in den Zulassungspapieren (Betriebserlaubnis) willkürlich als „Pkw geschlossen“ bzw. „entspricht Kombilimousine“ bezeichnet.
Die Gerichte haben diese „Sprinter“ und „Couriere“ nun eingebremst und festgestellt, dass sie nach ihrer Bauart und Ausstattung, wegen ihres zulässigen Gesamtgewichts von 4,6 t (!) sowie ihrer Bestimmung zur Güterbeförderung als Lkw einzuordnen sind. Da-mit gilt für sie auf Autobahnen die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h (!) Entsprechende Bußgelder und Fahrverbote gegen die betroffenen Fahrer sind zwischenzeitlich obergerichtlich bestätigt worden.