Nachdem die Pfändung von Internet-Domains in der Zwangsvollstreckung zunächst als obskure Idee erschien, haben inzwischen mehrere Gerichte die Pfändbarkeit solcher Domains bejaht. Für den Gläubiger bedeutet dies, dass er unter Umständen Zugriff auf einen weiteren Vermögenswert des Schuldners nehmen kann. Interessante Internet-Domains werden zwischenzeitlich zu erheblichen Preisen gehandelt.
Ihre Grenze findet die Pfändung von Domains, wo die Nutzung durch Dritte unzulässig ist. Dies gilt etwa dann, wenn die Benutzung der Domain durch den Erwerber Namensrechte des Schuldner verletzen würde. Trotzdem: In vielen Fällen lohnt es sich für den Gläubiger, ein Auge auf die Aktivitäten seines Schuldners im Internet zuhaben.