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Gesamtschuldverhältnis zwischen Unternehmern verschiedener Gewerke

News - 08.06.2003

Unternehmer mit unterschiedlichen Gewerken, deren fehlerhafte Leistung zu Bauwerksmängeln geführt hat, die nur einheitlich beseitigt werden können, haften als Gesamtschuldner. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26.06.2003 (VII ZR 126/02) entschieden: Risse im Außenputz beruhten teilweise auf Fehlern des mit den Putzarbeiten beauftragten Unternehmers, teilweise lagen sie in der Verantwortung des Rohbauunternehmers. Der Putzunternehmer einigte sich mit dem Bauherrn auf eine Abfindung in geringer Höhe. Dem Rohbauunternehmer zog der Bauherr dagegen die Kosten einer vollständigen Putzerneuerung vom Werklohn ab. Daraufhin verklagte der Rohbauer den Putzunternehmer auf Erstattung seines Ausfalls. Ergebnis: Der Putzunternehmer hat dem Rohbauunternehmer ¾ der Gesamtsanierungskosten zu erstatten.

In derartigen Fällen bestehen erhebliche Risiken, aber auch Chancen, die nur von einem qualifizierten und kreativen Baujuristen erkannt werden können.