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OttDr. Hendrik Ott
Rechtsanwalt
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Geschäftsführerhaftung bei Anlagevermittlungsgesellschaften verschärft

News - 02.05.2003

Anleger können seit langem gegen Anlagevermittlungsgesellschaften Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn diese nicht auf eine negative Berichterstattung in der Fachpresse über bestimmte Anlageformen hinweisen und sich die konkrete Anlage als Fehlgriff erweist. Mitunter sind derartige Ansprüche wegen Insolvenz der Anlagevermittlungsgesellschaft nicht durchsetzbar. In einer neueren Entscheidung vom 30.12.2002 hat das OLG Stuttgart nunmehr einem geschädigten Anleger auch unmittelbare Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer einer Anlagevermittlungsgesellschaft zuerkannt. Das Gericht sah in dem unterlassenen Hinweis auf eine negative Berichterstattung in der Fachpresse eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Es komme nicht darauf an, ob die negativen Presseberichte zutreffend seien. Der Anleger habe einen Anspruch auf Information vielmehr auch dann, wenn der Wahrheitsgehalt derartiger Berichte nicht erwiesen sei.