Dr. Martin Mack
Rechtsanwalt und Mediator
Sparkassenkaufmann
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Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für
Steuerrecht
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Um eine steuerlich nachteilige verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden, ist auch für die nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine ausdrückliche Befreiung vom Wettbewerbsverbot erforderlich, soweit ein Wettbewerb zur GmbH in Betracht kommt.
Für die Befreiung gelten die gleichen Regeln wie für einen Geschäftsführer ohne Gesellschaftsbeteiligung: Danach kann das Wettbewerbsverbot im Anstel-lungsvertrag wirksam abbedungen werden, wenn die Mehrheit der Gesellschafter (nach Stimmrechten) zustimmt.