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MackDr. Martin Mack
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Gesellschaftsrecht: Muttergesellschaften können von Tochtergesellschaften Ausgleich wegen Steuerzahlungen verlangen

News - 01.09.2002

Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Kammergerichts Berlin vom 28.02.2001 (23 U 170/99) kann die Muttergesellschaft in einem Konzern, die nach den Bestimmungen des Steuerrechts die Steuerschuld begleicht, bei ihren Tochtergesellschaften Rückgriff nehmen. In entsprechender Anwendung von § 426 Abs. 1 BGB besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der auf das jeweilige Tochterunternehmen entfallenden Steueranteile. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Unternehmensvertrag einem solchen Ausgleich nicht entgegensteht. Im konkreten Fall bestand eine Organschaft. Die Muttergesellschaft hatte für die Tochtergesellschaft die Steuern beglichen.

 

Nach Auffassung des Gerichts hat die Muttergesellschaft einen Erstattungsanspruch in entsprechender Anwendung von § 426 Abs. 1 BGB. Ungeachtet ihrer konzernmäßigen Verbundenheit sind die jeweiligen Unternehmen rechtlich selbstständige Gesellschaften. Abgesehen von den Fällen, in denen die Gesellschafter und deren Beteiligungsverhältnisse in beiden Gesellschaften unmittelbar oder mittelbar identisch sind oder Unternehmensverträge bestehen, ist auch innerhalb eines Konzerns grundsätzlich ein Konzernmitglied dem anderen ausgleichspflichtig, wenn dieses dessen Verbindlichkeiten getilgt hat.

 

Ob bei Vorliegen eines Unternehmensvertrages ein Ausgleich im Innenverhältnis in Betracht kommt, hängt von der Ausgestaltung der Konzernbindung im Einzelfall ab. Ein bloßer Ergebnisabführvertrag schließt Konzernumlagen, welche die Muttergesellschaft zum Ausgleich der von ihr gezahlten Steuern erhebt, nicht ohne Weiteres aus. Es kann unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll und rechtlich gewollt sein, dass der abzuführende Gewinn unter Berücksichtigung zuvor erhobener (ertragsmindernder) Konzernumlagen berechnet wird. So war es im vorliegenden Fall.