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KutzKarin Kutz
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Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an Registrierkassen geplant

Steuerberatung - 04.05.2016

Das Bundesfinanzministerium (Referentenentwurf vom 18.03.2016) plant ein neues Gesetz, um Manipulationen an Kassen wirksamer zu bekämpfen. Die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen soll zukünftig sichergestellt und Manipulationen ein Riegel vorgeschoben werden.

Die geplanten Maßnahmen bestehen im Wesentlichen aus drei Komponenten:

Elektronische Aufzeichnungssysteme sollen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Dadurch soll jede digitale Aufzeichnung (z.B. Geschäftsvorfall oder Trainingsbuchung) protokolliert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung bestimmen und zertifizieren.

Zudem soll eine Kassen-Nachschau eingeführt werden. Diese kann während der üblichen Geschäftszeiten (in der Gastronomie also auch abends) unangekündigt erfolgen. Sie stellt ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung dar.

Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen sollen als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 € geahndet werden können, unabhängig davon, ob ein steuerlicher Schaden entstanden ist oder nicht.

Hinweis: Bereits jetzt hagelt es Kritik an dem Entwurf. Es bleibt also abzuwarten, in welcher Form das Gesetz umgesetzt wird. Was allerdings sicher ist: Ende dieses Jahres läuft eine Übergangsfrist aus dem Jahr 2010 für alte Registrierkassen aus. Betroffen hiervon sind Geräte, die ohne Einzelaufzeichnungen und Datenexportmöglichkeiten arbeiten. Sofern Sie eine solche Kasse im Einsatz haben, sollten Sie sich spätestens jetzt mit der Anschaffung eines neuen Systems auseinandersetzen.