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Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter

News - 12.06.2000

Mit einem Artikelgesetz, welches in Teilen bereits zum 01.10.2000 in Kraft getreten ist und im weiteren zum 01.01.2001 in Kraft treten wird, hat der Gesetzgeber Änderungen des Schwerbehindertengesetzes und des Arbeitsförderungsrechtes geregelt. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit soll hier auf zwei der Änderungen hingewiesen werden.

 

Mit dem Gesetz wird zunächst die Beschäftigungspflichtquote für Schwerbehinderte von 6 % auf 5 % abgesenkt. Im Gegenzug wurde die bislang starre Ausgleichsabgabe von DM 200,00 je unbesetztem Pflichtplatz/Monat neu festgelegt (Staffelung). Sie reicht nunmehr bis monatlich DM 500,00. Erleichterungen gelten für Kleinbetriebe mit bis zu 39 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen (maximal DM 200,00) und bis zu 59 Arbeitsplätzen (maximal DM 350,00). Die Ausgleichsabgabe ist darüber hinaus dynamisiert worden. Die Erhöhungsbeträge werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung jeweils im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

 

Erweitert wurden auch die Pflichten der Arbeitgeber, u.a. bei der Besetzung freier Stellen. Hier ist unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung zu prüfen, inwieweit eine Besetzung mit Schwerbehinderten in Frage kommt. Ggf. ist beim Arbeitsamt Nachfrage wegen geeigneter Bewerber zu halten. Die Entscheidung muss nachprüfbar erfolgen und dokumentiert werden.