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MackDr. Martin Mack
Rechtsanwalt und Mediator
Sparkassenkaufmann
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
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Gesetz zur Förderung von Wagniskapital

News - 08.04.2004

Mit dem neu eingeführten § 3 Nr. 40 k) des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Hälfte der Vergütung steuerfrei, die ein Beteiligter an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft oder Gemeinschaft für Leistungen an die Gesellschafter oder Gemeinschafter zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszweckes erhält, soweit dafür der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen der Gesellschaft oder Gemeinschaft an einer Kapitalgesellschaft verwandt wird.

Dieser so genannte „carried interest“, den die Fonds-Manager aus der Veräußerung von Beteiligungen an Portfoliounternehmen erhalten, soll diese für ihre Tätigkeit im Interes-se der Gesamtheit aller Anleger entlohnen. Diese Manager nehmen damit in besonderem Maße am wirtschaftlichen Erfolg wie auch am Misserfolg des Beteiligungsfonds teil.

Bisher wurde der „carried interest“ als normale Tätigkeitsvergütung mit dem persönlichen Steuersatz des jeweiligen Beteiligungsmanagers besteuert. Mit der Neuregelung ist Deutschland (wieder) auf dem Weg, ein attraktiver Standort für Wagniskapitalgesellschaften zu werden.