Ab 01.01.2005 gibt es in Niedersachsen die staatliche Mittelinstanz (Bezirksregierung) nicht mehr. Damit entfällt die Funktion der Bezirksregierungen als Widerspruchsbehörde. Das hat zur Konsequenz, dass in weiten Bereichen der Landesverwaltung und der kommunalen Verwaltung ein Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte nicht mehr stattfindet. Es ist sofort Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben.
In einigen wichtigen Bereichen (Bau- und Anlagengenehmigungen, Naturschutzrecht und Wasserrecht) bleibt die Möglichkeit des Widerspruchsverfahrens eröffnet. Dabei ist die den Bescheid erlassende Behörde gleichzeitig Widerspruchsbehörde. Eine Überprüfung der Sach- und Rechtslage durch eine unabhängige Behörde, wie bisher die Bezirksregierungen, findet nicht statt.
Daraus ist die Empfehlung herzuleiten, sowohl in den Verwaltungsverfahren, in denen kein Widerspruchsverfahren stattfindet, als auch in den Verfahren, in denen die Ausgangsbehörde selbst über den ausnahmsweise zulässigen Widerspruch entscheidet, den eigenen Rechtsstandpunkt fundiert darzulegen und ggf. rechtzeitig fachlichen Rat einzuholen.