Der Bundesrat hat am 19.09.2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) gebilligt. Das Gesetz wird aller Voraussicht nach am 01.11.2008 in Kraft treten.
Die wichtigsten Neuerungen sind: Die Einführung einer GmbH-Variante ohne Mindeststammkapital (Unternehmergesellschaft), die Neuregelung der verdeckten Sacheinlage bei Gründung und Kapitalerhöhung, die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs von Geschäftsanteilen, die Erleichterung der Zustellung an Gesellschaften und die Regulierung des Eigenkapitalersatzes.