Dr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Medizinrecht
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Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurde der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. Juli 2009 um 0,6 % und damit der allgemeine Gesamtbeitragssatz von 15,5 % auf 14,9 % gesenkt. Der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung beträgt jetzt 7,0 % und der Arbeitnehmeranteil 7,9 %.
Als Folge dieser Beitragssenkung verringert sich auch der Höchstbeitrag für den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer von 268,28 Euro auf 257,25 Euro.
Es bleibt abzuwarten, wie lange der gesenkte Beitragssatz Bestand haben wird. Diverse Kassen haben bereits für das laufende Jahr Deckungslücken angemeldet. Diese können durch individuelle Zusatzbeiträge geschlossen werden, die bis zu 1 % vom Bruttoeinkommen eines Mitgliedes betragen dürfen. Wer den Zuschlag nicht zahlen will, kann seiner Krankenkasse kündigen und zu einer anderen wechseln.