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OttDr. Hendrik Ott
Rechtsanwalt
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Gestaffelte Verjährungsfrist bei mehreren Beratungsfehlern

News - 02.06.2008

Lässt sich ein Schadensersatzanspruch auf mehrere Beratungsfehler stützen, beginnt die Verjährungsfrist für jeden Beratungsfehler gesondert zu laufen. Dies hat der Bundesgerichtshof am 09.11.2007 (Az. V ZR 25/07) entschieden. Der Kläger hatte insgesamt 25 Beratungsfehler eines Immobilienvermittlers behauptet. Der Bundesgerichtshof hob die klagabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen, die von einer Verjährung ausgegangen waren, auf. Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass jede Handlung, die eigene Schadensfolgen hervorruft und dadurch zum Gesamtschaden beiträgt, verjährungsrechtlich eine neue selbständige Schädigung darstellt. Im entschiedenen Fall war nicht auszuschließen, dass der geltend gemachte 25.(!) Beratungsfehler zu einem nicht verjährten Schadensersatzanspruch führen könnte.

Auch bei scheinbar verjährten Ansprüchen aus Pflichtverletzungen in Dauerschuldverhältnissen lohnt deshalb eine genaue Prüfung.