Andreas Jahr
Rechtsanwalt und Notar
Immobilienökonom (IRE|BS)
Fachanwalt für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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jahrappelhagen.de
Seit Anfang 2025 dürfen Gewerberaummietverträge auch digital abgeschlossen werden – ganz ohne Unterschrift auf Papier. Klingt einfach, sorgt aber auch für neue Unsicherheiten. Wir fassen zusammen, was jetzt gilt und worauf Sie achten sollten:
Schriftform war gestern – jetzt reicht Textform
Bisher mussten langfristige Gewerbemietverträge schriftlich mit Unterschrift abgeschlossen werden. Wer das vergaß, konnte den Vertrag nach einem Jahr mit der gesetzlichen Frist kündigen – auch wenn ursprünglich zehn Jahre vereinbart waren.
Seit dem 1. Januar 2025 genügt nun die Textform. Ein Vertrag per E-Mail oder PDF, in dem der Absender klar erkennbar ist, reicht aus. Das spart Zeit – birgt aber rechtliche Fallstricke.
Noch viele offene Fragen
Was passiert, wenn der Mieter dem Vermieter nur per E-Mail „einverstanden“ schreibt? Muss der Vertrag komplett im Anhang stecken – oder reicht die Bezugnahme? Der Gesetzgeber meint: Alles kein Problem! Die Praxis sieht das anders. Wir warnen ausdrücklich: Wer auf die neue Textform vertraut, ohne die Details zu kennen, riskiert Streit und Ärger.
Neues Schlupfloch für Vertragskündigungen
Schon früher suchten Mieter oder Vermieter gezielt nach Formfehlern, um aus unliebsamen Verträgen auszusteigen. Auch die neue Textform könnte solche Auswege ermöglichen – nur digital. Eine einfache Chat-Nachricht kann im Zweifel zu wenig sein.
Was gilt für ältere Verträge?
Verträge, die vor dem 1. Januar 2025 geschlossen wurden, unterliegen bis Ende 2025 noch der alten Regelung. Aber Achtung: Wird ein Altvertrag 2025 geändert, gilt ab diesem Moment das neue Recht – und damit die Textform. Das kann die rechtliche Bewertung eines Vertrags komplett verändern.
Fazit: Digital ist gut – aber nicht immer sicher
Die neue Regelung macht vieles einfacher, schafft aber auch Unsicherheit. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Änderungen sorgfältig dokumentieren – und sich im Zweifel beraten lassen.
Mietrecht wird digital – aber mit Augenmaß. Bei Fragen stehen wir gern zur Seite!