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JahrAndreas Jahr
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Gewerberaummietrecht – Kosten der Terrorversicherung auf Mieter umlegbar

News - 01.05.2011

Spätestens seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA müssen auch in Deutschland Gebäude mit einer Versicherungssumme von mehr als 25 Millionen Euro gegen „Terror“ extra versichert werden. Vermieter hatten von Anfang an das Bedürfnis, diese Kosten im Rahmen der Nebenkosten auf den Mieter umzulegen.

In der Gewerberaummiete können die Parteien grundsätzlich frei vereinbaren, welche Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. Dennoch gab es zwischen betroffenen Mietparteien häufig Differenzen darüber, ob die vermeintlich teure Terrorversicherung im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung abzuschließen sei oder die Kosten aufgrund des geringen Risikos vermeidbar seien.

Die Instanzgerichte beurteilen diese Frage unterschiedlich. Mit Urteil vom 13.10.2010, (Az: XII ZR 129/09) hat der BGH entschieden, dass die Kosten der Terrorversicherung umlegbar sind, sofern das zu versichernde Gebäude Gefährdungspotential aufweist. Anhaltspunkte, wann ein solches Gefährdungspotential besteht, bieten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Terrorversicherungen, auf die der BGH in seiner Entscheidung verweist.