Dr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Verwaltungsrecht
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Ein gebräuchliches Steuerungsinstrument für den Einzelhandel ist die Festlegung von Verkaufsflächen für bestimmte Sortimente in Bebauungsplänen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat aktuell (Urteil vom 03.04.2008 - 4 CN 3.07) entschieden, dass diese Festlegung nur für einzelne Bauvorhaben, nicht jedoch für Baugebiete insgesamt zulässig ist. Bebauungspläne, die eine maximale Verkaufsfläche für bestimmte Sortimente für ein mehrere Baugrundstücke umfassendes Baugebiet festsetzen, sind nichtig. Die konkrete Abgrenzung zwischen nichtigen gebietsbezogenen Regelungen und weiterhin zulässigen vorhabenbezogenen Regelungen ließ das Gericht offen. Die Entscheidung betrifft nicht nur künftige, sondern auch alle bestehenden Bebauungspläne. Gemeinden und Investoren werden daher sämtliche Bebauungspläne zur Regelung des Einzelhandels überprüfen müssen.