News

Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkungen unter einer Auflage

Steuerrecht - 05.04.2017

Die Übereignung von Grundstücken, sei es durch einen Kauf oder eine Schenkung, unterliegt der Grunderwerbsteuer. Grundstücksschenkungen sind regelmäßig bereits mit Schenkungsteuer belastet. Deshalb gibt es dafür eine Steuerbefreiung im Grunderwerbsteuergesetz. Eine Doppelbesteuerung soll vermieden werden.

Bei Schenkungen unter einer Auflage, z.B. bei Bestellung eines Nießbrauchs oder eines dinglichen Wohnrechts, gilt eine Ausnahme: Der Wert der Auflage unterliegt der Grunderwerbsteuer.

Der Bundesfinanzhof hat folgenden Fall entschieden: Die Schenkerin schenkte einem gemeinnützigen Verein ein bebautes Grundstück unter dem Vorbehalt der Bewilligung eines dinglichen Wohnrechts für sich. Die Schenkung an den Verein war wegen dessen Gemeinnützigkeit insgesamt von der Schenkungsteuer befreit. Gleichwohl hat das Finanzamt für den Wert des dinglichen Wohnrechts die Grunderwerbsteuer festgesetzt. Bei dieser Besteuerung des Werts der Auflage kommt es nicht einmal darauf an, ob die Auflage bei der Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer tatsächlich abgezogen oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde.

Grundstücksübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge mit einer Auflage sind davon grundsätzlich nicht betroffen. Denn bei der Grundstücksübertragung unter Verwandten in gerader Linie oder Ehegatten greift eine weitere Steuerbefreiung von der Grunderwerbsteuer.