News

Grundstücks- und Vermögensrecht – Ausschlußfristen im ostdeutschen Liegenschaftsrecht

News - 05.06.1999

Nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz kann der Nutzer eines nach dem Vermögensgesetz rückübertragenen Grundstücks vom Grundstückseigentümer den Ankauf zur Hälfte des Bodenwertes u.a. dann verlangen, wenn ihm zu DDR-Zeiten ein dingliches Nutzungsrecht am Grundstück verliehen wurde. Dieser Ankaufsanspruch ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Nutzer das Nutzungsrecht unredlich erworben hat.

 

In diesem Falle muß der Grundstückseigentümer die Aufhebung des Nutzungsrechts durch gerichtliche Entscheidung beantragen. Der Aufhebungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn er nicht bis spätestens zum 31.12.1999 rechtshängig geworden ist.