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Grundstücksrecht der neuen Bundesländer – Darlehensforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau nach Grundstücksrückgaben

News - 06.07.2000

Nach Rückgabe von Grundstücken gemäß § 6 Abs. 6 a VermG verlangt die Kreditsanstalt für Wiederaufbau (KfW) in bestimmten Fällen von den Eigentümern Rückzahlung von Darlehen, die vor Gründung der DDR gewährt wurden und früher durch Grund-pfandrechte gesichert waren.

 

Das Landgericht Braunschweig hat jetzt entschieden, dass für die Zahlungsansprüche der KfW die Geschäftsgrundlage entfallen sei, weil die Rückführung von Darlehen aus den landwirtschaftlichen Erträgen der Betriebsgrundstücke erfolgen sollte. Die ehemalige DDR müsse sich bei der Geltendmachung der auf sie übergegangenen Darlehen ent-gegenhalten lassen, dass sie gegen Treu und Glauben verstoße, nachdem sie durch die Enteignung der Grundstücke die wirtschaftliche Basis für die Rückführung der Darle-hensverbindlichkeiten selbst entzogen habe.

 

Dieser Einwand gelte auch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland als neuem Darlehensgläubiger. Gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau beim Oberlandesgericht Braunschweig Berufung eingelegt. Sofern die KfW Ihnen gegenüber Ansprüche auf Rückzahlung derartiger „Uraltdarlehn“ geltend macht, empfehlen wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.