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Grundstücksrecht der neuen Bundesländer – „steckengebliebene Entschädigungen“

News - 04.04.2001

Mit einer von uns erstrittenen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof im September 2000 letztinstanzlich klargestellt, dass Gebietskörperschaften in den neuen Bundesländern für sogenannte „steckengebliebene Entschädigungen“ zahlungspflichtig sind.

 

Zu DDR-Zeiten sind vielfach Grundstücke auf Grundlage des Aufbaugesetzes oder des Baulandgesetzes gegen Festsetzung einer Entschädigung in Volkseigentum überführt worden. Oft wurde die Entschädigung nicht ausbezahlt und für den Entschädigungsbetrag auch keine Schuldbuchforderung begründet.

 

In diesen Fällen kann nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes der frühere Eigentümer oder dessen Erbe diejenige Gebietskörperschaft, der das Grundstück nach dem Einigungsvertrag zugeordnet worden ist, auf Zahlung der Entschädigung in Anspruch nehmen.