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MackDr. Martin Mack
Rechtsanwalt und Mediator
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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Hartes Vorgehen bei Steuer- und Beitragshinterziehung

News - 01.07.2009

Ein Bauunternehmer wurde wegen Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in Millionenhöhe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Mit der Revision wandte sich der Bauunternehmer insbesondere gegen die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision mit Urteil vom 02.12.2008 (1 StR 416/08) mit grundsätzlichen Ausführungen zur Strafzumessung verworfen. Bei der Bemessung der Strafe kommt der Schadenshöhe besonderes Gewicht zu. Bei einem Schaden von über 50.000,- € ist regelmäßig eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Bei einem Schaden in Millionenhöhe kommt eine Freiheitsstrafe mit Bewährung (und damit zugleich ein Strafbefehlsverfahren) nur ganz ausnahmsweise bei Vorliegen von gewichtigen Milderungsgründen in Betracht.