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KellerThomas Keller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
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Herausgabe der Ehewohnung

Familienrecht - 08.09.2021

Die (geschiedenen) Eheleute bewohnten während ihrer Ehe eine Wohnung, die im Alleineigentum des Ehemannes steht. Nach der Trennung und über die rechtskräftige Scheidung hinaus nutzte die Ehefrau die Wohnung weiter, ohne Miete, Nutzungsentschädigung oder verbrauchsabhängige Kosten zu zahlen. Der Ehemann klagte auf Räumung und Herausgabe. Zu Recht, wie der BGH entschied: Nach § 1568a BGB kann ein Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung auch nach der Scheidung bestehen, jedoch mit einer zeitlichen Einschränkung: Ein Jahr nach Rechtskraft der Ehescheidung erlöschen nicht nur die Ansprüche auf Eintritt in ein bestehendes oder Begründung eines neuen Mietverhältnisses, sondern auch auf Überlassung der Ehewohnung, wenn sie nicht vorher rechtshängig gemacht worden sind.