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Hinweisgeberschutzgesetz – Haben wir schon eine interne Meldestelle?

Compliance - 07.03.2023

Diese Frage müssen sich alle Entscheidungsträger in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden bereits heute stellen.

Der Bundesrat verweigerte zwar am 10. Februar 2023 dem bereits vom Bundestag beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz (nachstehend HinSchG), die Zustimmung, aber es ist nur eine Frage der Zeit, bis das HinSchG in Kraft tritt.

Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz der hinweisgebenden Personen („Whistleblower“) sicherzustellen. Der Gesetzgeber hat dafür eine Reihe neuer Regelungen im HinSchG verankert.

Jetzt fragen Sie sich sicher: Na und!?

Das HinSchG wird nach Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundestag voraussichtlich noch dieses Jahr in Kraft treten. Bis dahin müssen betroffene Beschäftigungsgeber handeln. Denn das so harmlos klingende Gesetz hat es in sich: Der Kreis der Beschäftigungsgeber, die durch das HinSchG erfasst werden, ist denkbar weit. Neben privaten und öffentlichen Unternehmen sind auch Kirchengemeinden betroffen.

Eine der Kernpflichten für Beschäftigungsgeber besteht in der Einrichtung einer internen Meldestelle.
Diese Pflicht besteht für Beschäftigungsgeber

  • mit mehr als 250 Mitarbeitenden sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes und
  • für solche mit mehr als 50 Mitarbeitenden ab dem 17. Dezember 2023.

Für Gemeinden und Gemeindeverbände richtet sich die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen nach dem jeweiligen Landesrecht. Insoweit ist auf die noch zu erlassenden Landesgesetze zu warten.

Das Fehlen einer internen Meldestelle stellt nach dem derzeitigen Stand des HinSchG eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit dar.

Die Anforderungen an die interne Meldestelle sind dabei vielfältig. Sie reichen von der Datenschutzkonformität über das Angebot von verschiedenen Meldekanälen (Text- oder Sprachübermittlung) bis hin zu „fachkundigen“ Personen, die die Hinweise entgegennehmen müssen. Eine interne Meldestelle kann eingerichtet werden, indem ein Dritter mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut wird.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Einrichtung einer internen Meldestelle.