Dr. Martin Mack
Rechtsanwalt und Mediator
Sparkassenkaufmann
Fachanwalt für
Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für
Steuerrecht
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Mit Rahmenerlass vom 04.06.2002 (Aktenzeichen: IV D 2 - S 0336 - 4/02) hat das Bundesfinanzministerium die Voraussetzungen für zahlreiche steuerliche Soforthilfen geschaffen. Hier die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
* Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen
* Nachweis von Spendenzahlungen
* Verlust von Buchführungsunterlagen
* Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden und bei der Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter
* Bildung von Rücklagen
* Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude und beschädigter beweglicher Anlagegüter
* Beseitigung von Unwetterschäden an Grund und Boden
* Unterstützung an Arbeitnehmer
* Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
Zu den Einzelheiten fragen Sie Ihre rechtlichen und steuerlichen Berater!