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UllrichDr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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Höhere Krankenversicherungsbeiträge ab 01.01.2009

News - 04.09.2008

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2009 die Einführung eines Gesundheitsfonds für die Gesetzliche Krankenversicherung mit einem einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen beschlossen. Diskutiert wird derzeit ein Beitragssatz von 15,5 % des beitragspflichtigen Einkommens. Die effektive Mehrbelastung für die Krankenversicherten wird jedoch je nach Geschick der Krankenversicherungen beim Wirtschaften durch mögliche Rückerstattungen oder Erhebung von Zusatzbeiträgen stark variieren. Ein Vergleich zwischen den Anbietern wird sich deshalb zukünftig mehr denn je lohnen.

Auch die privat Krankenversicherten werden absehbar tiefer in die Tasche greifen müssen. Prämienerhöhungen drohen, da die privaten Krankenversicherer verpflichtet wurden, ab dem 01.01.2009 für alle bisher nicht Versicherten einen Basistarif mit Kontrahierungszwang, d. h. ohne die Möglichkeit einer Risikoselektion, einzuführen. Die zusätzlichen Kosten werden auf alle privat Versicherten umgelagert werden müssen.

Wechsel- und Sonderkündigungsmöglichkeiten sind in beiden Systemen weiterhin vorgesehen, müssen jedoch gut überdacht werden.