News

OttDr. Hendrik Ott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-446
Telefax: +49 (0) 531 28 20-425
ott@appelhagen.de

Hoffnung für geschädigte Kapitalanleger

News - 07.09.2003

In den 90er Jahren haben sich zahlreiche Privatanleger aus steuerlichen Gründen an Fondsgesellschaften beteiligt. Dabei wurden regelmäßig so genannte Geschäftsbesorger (Treuhänder, Steuerberatungsgesellschaften) eingeschaltet, denen umfassende Vollmachten eingeräumt wurden und die hierauf gestützt u.a. die Darlehensverträge mit den finanzierenden Banken im Namen der Kapitalanleger schlossen. Viele Fondsgesellschaften sind inzwischen Not leidend geworden und fordern die Kapitalanleger zu erheblichen Nachschüssen auf. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 18. und 26. März 2003 die Vollmachten und die hierauf gestützten notariellen Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärungen der Kapitalanleger wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz für nichtig erklärt (XI ZR 188/02; IV ZR 222/02). Als Folge können die Kapitalanleger ihre Beteiligung aus wichtigem Grunde mit Wirkung für die Zukunft kündigen und sich Nachschusspflichten entziehen. Auch die Darlehensverträge sind danach nicht wirksam zustande gekommen.

Der Kapitalanleger eines Not leidenden Fonds ist deshalb gut beraten, einen Ausstieg aus der Fondsgesellschaft zu erwägen. Nur hierdurch lassen sich Nachschüsse für die Zukunft vermeiden.