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EichhornDr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
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Hoffnung für Gewerbegebiete?

Baurecht - 29.03.2022

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 07.12.2017 zu Emissionskontingenten für Lärm in Gewerbe- und Industriegebieten hat katastrophale Auswirkungen für eine Vielzahl von bestehenden Bebauungsplänen und laufende Bauleitplanverfahren. Eine kleine Hoffnung für zukünftige Bebauungspläne könnte sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29.06.2021 -4 CN 8.19 ergeben. Danach können für das erforderliche unbeschränkte Teilgebiet eines Gewerbegebietes im Lärmschutzgutachten Emissionskontingente von 60 dB(A) tags in Anlehnung an die DIN 18005 Teil 1 Nr. 5.2.3 anstelle der 5 dB(A) höheren Immissionsrichtwerte der TA-Lärm angesetzt werden. Nachts können außerdem niedrigere Emissionskontingente angesetzt werden, deren Höhe das Bundesverwaltungsgericht allerdings nicht beziffert.

Dass mag die Ausweisung neuer Gewerbegebiete in der Umgebung vorhandener Wohnbebauung, die sich in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland kaum vermeiden lässt, nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen.