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Hohe Steuervorteile nach dem Fördergebietsgesetz

News - 12.06.1995

Investitionen im "Fördergebiet" bieten attraktive Anlagemöglichkeiten. Noch immer gibt es 50 % Sonderabschreibungen auf Investitionen in den neuen Bundesländern und in Berlin; für gut verdienende Steuerzahler eine attraktive und völlig legale Möglichkeit der Inanspruchnahme von Steuereinsparungen. Gefördert werden unternehmerische Investitionen (Grundstücke, Betriebsausstattungen) ebenso wie Anlagen von Privatpersonen. Durch das Jahressteuergesetz 1996 wurden zu § 4 Fördergebietsgesetz folgende Änderungen beschlossen:

 

[40 % für eigenbetrieblich genutzte Gebäude im verarbeitenden Gewerbe, die bis Ende 1998 selbst angeschafft oder hergestellt oder an einen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes verpachtet werden.]

[25 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten für den Neubau von Mietwohnungen.

Zusätzlich wird das Kumulierungsverbot bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Förderprogrammen der Länder und der KfW aufgehoben. Damit haben die Länder die Möglichkeit zur gezielteren Förderung.]

[20 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten für sonstige Neu- und Altbauten unabhängig, ob die Gebäude eigenbetrieblich oder fremdbetrieblich genutzt oder fremdvermietet werden.]

[Bei Neubauten, die vor dem 01.01.1997 begonnen und nach dem 31.12.1996 fertiggestellt werden, können für die vor dem 1. Januar 1997 geleisteten Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder entstandenen Teilherstellungskosten unverändert Sonderabschreibungen bis zu 50 % vorgenommen werden.]

[40 % für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden bis Ende 1988.]

[40 % für Investitionen in bewegliches, betriebliches Anlagevermögen.]